Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen Jungvögel übrigens nur vorübergehend und nur dann aufgenommen werden, wenn sie verletzt oder krank, und somit tatsächlich hilflos sind. Die elterliche Fürsorge kann bei einer Handaufzucht nicht ersetzt werden und ist nur dann sinnvoll, wenn der Nistplatz z.B. durch ein Unwetter, Baumaßnahmen oder dergleichen zerstört wurde oder das Tier krank oder verwaist ist.
Der Nachwuchs vieler Vogelarten verlässt das Nest bereits, wenn das Gefieder noch nicht vollständig ausgebildet ist. Die Jungen verteilen sich dann an verschiedenen Stellen und werden
weiterhin von den Eltern gefüttert. Durch Lockrufe, die für uns fälschlicherweise oft nach "Hilferufen" klingen, verständigen sich die Eltern und ihre Jungen.
Wichtig ist, dass sie ungestört bleiben und sich keine Menschen in der Nähe aufhalten. Denn das kann dazu führen, dass die Alttiere Abstand bewahren und den
Nachwuchs nicht füttern. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann aus einem geeigneten Versteck - zum Beispiel aus einem Fenster mit vorgezogener Gardine - beobachten, ob die
Vogeleltern wieder kommen. Dies kann 2-3 Stunden dauern.
Das Füttern von Jungvögeln außerhalb des Nests ist ein ganz normales natürliches Verhalten und wird von vielen besorgten Menschen fehlinterpretiert. Einen Jungvogel in dieser
Situation aufzunehmen, würde ihm nur schaden.
Es darf nur eingegriffen werden, wenn die Tiere in unmittelbarer Gefahr sind. Sollten sie zum Beispiel auf der Straße sitzen oder Gefahr laufen von Hauskatzen gefangen zu werden, kann man sie vorsichtig in eine Hecke oder an eine andere geschützte Stelle, die sich in der Nähe des Fundortes befindet, setzen, sodass sie von den Alttieren wieder gefunden werden.
Hier besteht kein Grund zur Sorge:
Ein Jungvogel, der sich am Boden befindet und noch völlig nackt ist oder nur wenige Federn besitzt, ist auf unsere menschliche Hilfe angewiesen. Doch auch diese Tiere müssen nur selten aufgenommen werden. In der Regel gilt:
Ein Jungtier ist in jedem Fall bei den Eltern besser aufgehoben als in menschlicher Obhut!
Bei einem am Boden liegenden Nestling befindet sich das Nest fast immer in unmittelbarer Nähe, weil sie nicht mobil sind. Wenn das Nest ausfindig gemacht werden kann, genügt es den Jungvogel wieder vorsichtig ins Nest zu setzen. Er wird von den Eltern nicht verstoßen, wenn er kurz menschlichen Kontakt hatte.
Nur wenn kein Nest zu finden ist oder die Eltern wirklich nicht zurückkehren, sind Nestlinge auf unsere Hilfe angewiesen. In diesem Fall müssen sie von einer anerkannten Betreuungsstation aufgezogen werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Aufzucht durch geschultes Fachpersonal durchgeführt wird. Nur so können Fehlprägungen oder falsche Fütterung, die in vielen Fällen zum Tod des Tieres führen kann, verhindert werden.
Aus dem Nest gefallene Jungvögel können einfach ins Nest zurückgesetzt werden:
Ansprechpartner für unsere Region ist das NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde. Gefundene Tiere müssen von den Findern dort abgegeben werden.
Kontakt:
Telefon: 05373 6677 (Mo. - Fr. von 8.30 - 11.30)
Notfallnummer: 0900 11667711 (0,49 ct/min.), auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten
E-Mail: nabuartenschutzzentrum@t-online.de
NABU-Artenschutzzentrum Leiferde
Hauptstraße 20
38542 Leiferde
Tieraufnahme:
Sommer: 9.00 - 18.00
Winter: 9.00 - 17.00
und nach telefonischer Absprache
Vor dem Anruf nochmal checken: